Schulsozialarbeit

Im Zentrum der Schulsozialarbeit stehen die Lernenden der Schule Meggen. Das grundsätzliche Ziel ist, das persönliche, soziale und schulische Wohlbefinden der Lernenden zu verbessern und gleichzeitig die Lehrpersonen in ihrer Arbeit zu entlasten.


Schweigepflicht

Der Schulsozialarbeiter / die Schulsozialarbeiterin steht unter Schweigepflicht und darf nur im Notfall Aussenstehende über den Inhalt einer Beratung informieren. Er / sie ist nicht verpflichtet, die Erziehungsverantwortlichen über eine allfällige Beratung ihres Kindes zu informieren. Der Schulsozialarbeiter / die Schulsozialarbeiterin ist jedoch bestrebt, die Beteiligten zu einer Zusammenarbeit und gemeinsamen Lösungssuche zu motivieren.