Dispensationen und Jokertage

Die Abwesenheits- und Dispensationsrichtlinien gelten in allen Schulstufen, vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe.

Jokertage (Abwesenheit muss nicht begründet werden)

Die Lernenden der Schule Meggen haben die Möglichkeit, vier Jokerhalbtage pro Schuljahr zu beziehen. Für den Bezug der Jokertage ist eine Absenzmeldung per KLAPP (Hinweis Jokertag) zu tätigen.


Dispensationen (begründete Abwesenheit)

Dispensationen erfordern ein begründetes Gesuch. Es besteht kein Anspruch auf Bewilligung.

  • Für Dispensationen bis zu drei Tagen ist die Klassenlehrperson zuständig (per KLAPP oder Mail).
  • Für längere Dispensationen sowie für Fächerdispensationen ist die Schulleitung zuständig (als schriftliches, visiertes Schreiben).

Für Ferien und Ferienverlängerungen sind die Jokertage zu verwenden. Es wird keine Dispensation für weitere Ferien und Ferienverlängerungen gewährt.