Freiwillige Schulimpfungen

Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Basisimpfungen sind freiwillig und werden, falls von den Eltern gewünscht, durch den Schularzt durchgeführt. Diese Impfungen sind – auch bei Durchführung beim Hausarzt – für die Eltern kostenlos.

Durch die Wiedereinführung der freiwilligen und kostenlosen Schulimpfungen für alle Kinder und Jugendlichen im Kanton Luzern ab dem Schuljahr 2013/2014 sollen gefährliche Krankheiten und Epidemien, und damit auch Leiden und Kosten, verhindert werden. Die Schulimpfungen haben zum Ziel, dass Kinder und Jugendliche genügend geimpft sind, was aktuell nicht der Fall ist.

Angeboten werden die vom Bundesamt für Gesundheit BAG und der Eidgenössischen Impfkommission EKIF empfohlenen Basisimpfungen wie Masern/Mumps/Röteln, Kinderlähmung, Diphtherie, Starrkrampf, Keuchhusten, Varizellen und Hepatitis B. Das Angebot kann von Kindern im Jahr vor der Einschulung sowie von Kindern und Jugendlichen des 4. und 8. Schuljahres in Anspruch genommen werden.

Die Impfungen werden, falls von den Eltern/ Erziehungsberechtigten gewünscht, durch die Schulärztin/den Schularzt durchgeführt. Die Schulimpfungen sind für die Eltern/Erziehungsberechtigten kostenlos (kein Selbstbehalt, keine Franchise).

Weitere Informationen finden Sie hier: Freiwillige und kostenlose Schulimpfungen


HPV-Impfprogramm

Humane Papillomaviren (HPV) werden sexuell übertragen und sind verantwortlich für die Entstehung verschiedener Krebserkrankungen im Genital- sowie Hals-Rachenbereich, insbesondere Gebärmutterhalskrebs. Eine Impfung kann vor der Infektion mit wichtigen Virentypen schützen.

Für einen optimalen Schutz erhalten Mädchen und Jungen zwischen 11 und 14 Jahren insgesamt 2 Impfdosen im Abstand von 6 Monaten, ab dem 15. Geburtstag sind 3 Dosen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten notwendig.

ACHTUNG: das HPV-Impfprogramm wird per Ende 2026 eingestellt und nicht mehr durch den Kanton oder den Schularzt durchgeführt. Diese Impfung ist ab 01. Januar 2027 beim Haus- bzw. Kinderarzt durchzuführen und wird von der Krankenkasse übernommen. Für das aktuelle Schuljahr bedeutet dies, dass der 1. Teil der HPV Impfungen Ende Jahr noch vom Schularzt durchgeführt wird. Für die 2. Dosis, welche bei den Schülern im Mai 2027 fällig wäre, liegt dann die Verantwortung bei den Eltern bzw. dem jeweiligen Haus-/Kinderarzt der Schüler. Die Eltern werden von der Schule mit separatem Schreiben darüber noch informiert.

Weitere Informationen finden Sie hier: Kantonales Impfprogramm gegen Humane Papillomaviren (HPV) für Personen mit Wohnsitz im Kanton Luzern