Schulsozialarbeit und Schulsozialpädagogik sind zwei eigenständige Berufsfelder, welche nach den Methoden und Grundsätzen der Sozialen Arbeit und der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten. Sie werden primär im schulischen Umfeld wirksam.
Schulsozialarbeit sowie Schulsozialpädagogik unterstehen der Schweigepflicht und dürfen nur nach expliziter Einwilligung der Lernenden oder im Notfall Bezugspersonen wie Eltern oder Lehrpersonen über den Inhalt ihrer Arbeit informieren.
Beide Angebote sind kostenlos.
Auch wenn die beiden Berufsfelder im Team zusammenarbeiten und sich fortlaufend austauschen, gibt es folgende Unterschiede zu beachten:
Schulsozialarbeit (SSA) | Schulsozialpädagogik (SSP) |
| Freiwillige und niederschwellige Beratung von Lernenden, Lehrpersonen und Schulleitungen | Indizierte, hochschwellige Begleitung von einzelnen Lernenden in Klassen |
Unterstützung für Eltern in erzieherischen Fragen | |
| Punktuelle Präventionsarbeit in Klassen und mit Gruppen | Umfassende Präventionsarbeit in Klassen und mit Gruppen |
| Krisenintervention | Nur tätig anhand eines schriftlich formulierten Auftrags der Lehrperson und Schulleitung mit Zielformulierung |
| Weiterleitung an Fachstellen bei Bedarf | |
| Fokus: Psychosoziale Themen | Fokus: Psychosoziale Themen |
| Fokus: Psychosoziale Themen | Mehrere Lektionen pro Woche bis max. 3 Mt. |
Schweigepflicht
Der Schulsozialarbeiter / die Schulsozialarbeiterin steht unter Schweigepflicht und darf nur im Notfall Aussenstehende über den Inhalt einer Beratung informieren. Er / sie ist nicht verpflichtet, die Erziehungsverantwortlichen über eine allfällige Beratung ihres Kindes zu informieren. Der Schulsozialarbeiter / die Schulsozialarbeiterin ist jedoch bestrebt, die Beteiligten zu einer Zusammenarbeit und gemeinsamen Lösungssuche zu motivieren.